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Brandschutztüren/-tore  
Wartung - Instandsetzung

Brandschutztüren sind ein wichtiger Bestandteil des Brandschutzes in Gebäuden. Sie dienen dazu, das Ausbreiten von Feuer und Rauch zu verhindern und somit das Leben von Menschen und das Eigentum zu schützen. Diese Türen müssen bestimmten Anforderungen entsprechen, um ihre Funktion effektiv erfüllen zu können.

Unser Brandschutzservice für Sie

Unsere wichtigsten Leistungen rund um Brandschutztüren und -tore

Das Wartungsintervall:

Wir warten Ihre Brandschutztüren und - tore automatisch im gesetzlich vorgeschriebenen 12-Monats-Intervall.

Wartung 

Wir warten für Sie:

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Brandschutztüren aus Holz

Brandschutztüren aus Stahlblech

Brandschutztür als Rohrrahmentüren (Glas/Metall)

Brandschutztore

Feststellanlagen für Brandschutztüren

Reparatur

Wir kümmern uns um die Reparatur Ihrer Brandschutztüren. Unsere Techniker sind zertifiziert und haben immer die richtigen Instrumente dabei.

 Montage nach DIN 18093

Gemäß unserer Dienstleistung brauchen Sie sich keine Sorgen um zusätzliche Dienstleister machen. Wir übernehmen die Montage Ihrer neuen Brandschutztüren direkt bei Ihnen vor Ort.

MAYA Brandschutz

Möchten Sie ein Angebot für die Wartung und Montage von Brandschutztüren ?
Dann lassen Sie sich von uns beraten.

Brandschutztüren

Brandschutztüren und Feuerschutzabschlüsse bilden den grundlegenden Teil des vorbeugenden Brandschutzes in Gebäuden. Sie haben die wichtige Aufgabe, eine Ausbreitung des Feuers zu verhindern und ermöglichen somit eine effektivere Evakuierung durch die Feuerwehr sowie ein schnelleres Löschen des Brandes.

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Es ist wichtig zu beachten, dass die Wartung von Brandschutztüren Teil des allgemeinen Brandschutzkonzepts eines Gebäudes ist und dass das Fehlen einer ordnungsgemäßen Wartung die Integrität und den Schutz von Menschen und Eigentum gefährden kann.

Anforderungen an einer Brandschutztür

Brandschutztüren müssen eine Reihe von Anforderungen erfüllen, um sicherzustellen, dass sie im Falle eines Brandes effektiv schützen. Hier sind einige der wichtigsten Anforderungen:

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  1. Feuerwiderstandsklasse: Brandschutztüren müssen einer bestimmten Feuerwiderstandsklasse entsprechen, abhängig von ihrer Lage im Gebäude und dem Schutzbedarf des Bereichs, den sie schützen sollen.

  2. Selbstschließmechanismus und Dichtheit: Brandschutztüren müssen dicht sein und von selbst schließen, um das Eindringen von Rauch und Flammen zu verhindern.

  3. Integrität: Brandschutztüren müssen in der Lage sein, ihre Integrität und Funktionalität auch bei extremen Temperaturen und Feuerbedingungen aufrechtzuerhalten.

  4. Installationsanforderungen: Brandschutztüren müssen entsprechend den geltenden Bauvorschriften und Brandschutznormen installiert werden, um ihre Wirksamkeit zu garantieren.

  5. Kennzeichnung: Brandschutztüren müssen entsprechend gekennzeichnet sein, um ihre Funktion und Feuerwiderstandsklasse klar zu identifizieren.

  6. Wartung und Überprüfung: Brandschutztüren müssen regelmäßig gewartet und überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie jederzeit bereit sind, im Falle eines Brandes zu schützen.

Feuerwiderstandsklassen von Brandschutztüren

Wenn es um Brandschutztüren geht, stellen sich unsere Kunden oft die Frage, wie diese von Errichtern und Behörden klassifiziert werden. Ein wichtiges Kriterium dabei ist ihre Feuerwiderstandsklasse, die sich anhand von Tests bestimmt. Diese Tests ermitteln, wie lange eine Brandschutztür einem Feuer standhält. Das Ergebnis wird dann auf einen Wert abgerundet, der durch 30 teilbar ist.

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Die bekanntesten Klassen sind:

 

T30 (feuerhemmend)

T60 (hochfeuerhemmend)

T90 (feuerbeständig)

T120 (hochfeuerbeständig)

T180 (höchstfeuerbeständig)

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Die Buchstaben "T" stehen dabei für Tür, bei Wänden wird "W" verwendet. Die Zahl dahinter gibt die Minuten an, die eine Tür dem Feuer widersteht. Welche Brandschutztür ein Gebäude benötigt, hängt von seiner Nutzung und der Feuerwiderstandsklasse der Wände ab. Insbesondere Gebäude wie Kindergärten, Seniorenheime, Krankenhäuser oder Gebäude mit hoher Besucherfrequenz benötigen besonders beständige Brandschutztüren.

 

Zum Beispiel: Eine Tür, die nach DIN EN 4102-2 als T30 klassifiziert wird, hält mindestens 30 Minuten einem Brand stand und kann danach noch problemlos geöffnet oder geschlossen werden. Wenn "RS" (T30RS) bei der Bezeichnung dabei ist, ist die Tür in diesen 30 Minuten auch rauchdicht. Es ist zu beachten, dass nicht alle Brandschutztüren auch rauchdicht sind. Umgekehrt gibt es auch rauchdichte Türen, die keine Feuerwiderstandsklasse haben. Die Anforderungen an rauchdichte Türen sind in der DIN 18095 geregelt.

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Feststellanlagen

Eine Feststellanlage für eine Brandschutztür ist ein Bauteil, das verhindert, dass die Tür unbeabsichtigt geöffnet wird, insbesondere in Notfällen wie Feuerausbrüchen. Diese Anlagen arbeiten meist automatisch und werden aktiviert, wenn ein Feuermelder auslöst oder wenn der Strom ausfällt. Dadurch wird sichergestellt, dass die Brandschutztür geschlossen bleibt und eine Barriere bildet, die das Ausbreiten von Feuer und Rauch verhindert. Die Feststellanlage ist ein wichtiger Bestandteil eines Brandschutzesystems und muss regelmäßig gewartet werden, um sicherzustellen, dass sie im Notfall ordnungsgemäß funktioniert.

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Die Feststellanlage für Brandschutztüren steht in drei verschiedenen Ausführungen zur Verfügung:

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  1. Haftmagnetanlage: Diese Variante funktioniert so, dass im Falle einer Raucherkennung der Stromkreislauf des Magneten unterbrochen wird und die Brandschutztür automatisch schließt. Diese Anlage wird häufig in Schulen, Werkstätten und Fertigungsbereichen eingesetzt.

  2. Integrierter Türschließer: Diese Feststellanlage ist in einer Gleitschiene eingebaut und verleiht der Tür durch ihr attraktives Aussehen zusätzliches Flair. Im Falle eines Brandes schließt die Tür automatisch.

  3. Obenliegender Türschließer: Diese Feststellanlage wird auf eine 1-flügelige Brandschutztür montiert, die mit einem integrierten Rauchschalter ausgestattet ist. Die Tür kann mit wenig Kraftaufwand geöffnet werden. Als Alternative kann ein Freilaufmechanismus installiert werden, der für eine leichtgängige Öffnung der Tür sorgt, ähnlich wie bei einer Zimmertür. Diese Option kommt oft in Seniorenheimen, Krankenhäusern und Schulen zum Einsatz.

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Die Feststellanlage setzt sich aus Feststellvorrichtung, Energieversorgung und Brandmelder mit Auslösevorrichtung (Rauchschalterzentrale) zusammen. Es stehen verschiedene Modelle zur Verfügung, einschließlich 1-flügeliger oder 2-flügeliger Türen (mit Schließfolgeregelung bei 2-flügeligen Türen) und unterschiedlicher Ausführungen wie Gestänge, Gleitschiene oder Haftmagnet. Schließgeschwindigkeit, Öffnungsdämpfung, Schließkraft und Offenhaltewinkel können individuell angepasst werden.

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Alle Feststellanlagen sind vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassen und müssen von einem Hersteller zertifizierten Sachkundigen abgenommen werden. Maya Brandschutz berät Sie gerne in allen Fragen rund um Brandschutztüren und Feststellanlagen. Wir übernehmen die Installation inklusive Stromversorgung und führen regelmäßige Wartungen durch.

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Wartung von Festellanlagen

Die Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse wird durch die DIN 14677 geregelt. Diese Norm gilt seit dem 1. März 2011 und legt konkrete Vorgaben für die Wartung der Feststellanlagen fest. Insbesondere werden darin die maximalen Betriebszeiten der Raucherkennungselemente einer Feststellanlage geregelt.

 

So müssen beispielsweise Melder ohne Auslöseschwellennachführung nach fünf Jahren und Melder mit Verschmutzungsanzeige und Auslöseschwellennachführung nach acht Jahren ausgetauscht werden.

Die DIN 14677 definiert auch die Pflichten des Betreibers und Instandhalters. Der Betreiber ist verpflichtet, die Feststellanlage selbst betriebsfähig zu halten, auf ihre einwandfreie Funktion zu überprüfen und einmal im Jahr warten zu lassen. Ausnahmen können nur durch den Zulassungsbescheid vorgegeben werden. In besonderen Umgebungen wie Werkstätten oder Fabriken, in denen die Tür schneller verschleißt, kann eine häufigere Wartung erforderlich sein.

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Der Betreiber muss einen zertifizierten Instandhalter beauftragen und die Art und den Umfang der Wartung dokumentieren. Die normgerechte Instandhaltungsdokumentation muss archiviert werden und beinhaltet unter anderem die Beschreibung der Lage der Feststellanlage im Gebäude, das Abnahmeprotokoll, die bauaufsichtliche Zulassung, die Wartungsanleitung sowie den Umfang, den Zeitpunkt und das Ergebnis der Instandhaltungsmaßnahmen.

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Die DIN 14677 stellt sicher, dass die Feststellanlagen immer in einem einwandfreien Zustand sind und im Ernstfall zuverlässig funktionieren. Die strikten Vorgaben sorgen dafür, dass Betreiber und Instandhalter ihre Verantwortung ernst nehmen und regelmäßig die erforderlichen Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen durchführen.

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